Freiheit und Pflicht – die Lust und Last der Selbstständigkeit
Seit einiger Zeit ist es üblich, den Job ganz oder zumindest teilweise von Zuhause aus zu erledigen. Was in Zeiten der Präsenzkultur als unmöglich galt, wird durch New Work normal. Die Vorteile liegen auf der Hand: Allein durch das Wegfallen von Wegezeiten spart der Arbeitnehmer Zeit – und damit bares Geld. Über die Home-Office-Ausstattung muss er sich zumeist auch keine Gedanken machen, denn die wird vom Arbeitgeber gestellt.
Anders geht es da Freiberuflern, die schon immer von Zuhause oder in ihren privaten Büroräumen gearbeitet haben, etwa Immobilienmaklern. Diese sind selbst für ihre komplette Arbeitsausstattung verantwortlich, angefangen vom ergonomischen Bürostuhl für ein gesundes Arbeiten im Home-Office über den fortwährenden Nachschub an Papier, Toner und anderen Verbrauchsmaterialien bis hin zu einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur.
Funktioniert das digitale Arbeiten reibungslos, bietet es den zusätzlichen Vorteil, auch jenseits der eigenen Büroräume wichtige Arbeiten professionell erledigen zu können – notfalls auch aus dem schicken Café in Paris oder aus dem Ferienhaus am Südufer des ungarischen Balatons. Zwar werden der Freiberufler oder die Selbstständige die Ferien nicht als „Arbeitsurlaub“ von der Steuer absetzen können, doch ihre Ausstattung zur Fernarbeit schon. Ohnehin lassen sich viele Investitionen aus diesem Bereich als sogenannte Werbungskosten geltend machen.
Einkommenssteuererklärung – lästige Pflicht oder zusätzliche Geldquelle?
Doch übersteigt das Arbeitspensum von Freiberuflern jenes von Angestellten oftmals – so arbeiten sie laut aktuellem Freelancer-Compass durchschnittlich 41 Stunden pro Woche; dazu kommt ein um ein Vielfaches erhöhter administrativer Aufwand. Kein Wunder, dass es ihnen oft an Zeit und Energie fehlt, um sich mit ungeliebten Tätigkeiten wie ihrer Steuererklärung herumzuschlagen. Diese gehört wohl zu den am häufigsten aufgeschobenen Arbeiten der Selbstständigen. Nur die wenigsten von ihnen bilden sich zum Steuer-Experten in eigener Sache fort und bleiben konsequent am Ball. Dabei haben unabhängige Studien ergeben, dass gerade Steuer-Laien mit ihrer – oftmals im letzten Moment unter Zeitdruck erstellten –Steuererklärung bares Geld verschenken. So etwa werden bestimmte Ausgaben schlicht vergessen oder an der falschen Stelle in den Formularen eingetragen, sodass sie von den Sachbearbeitern des Finanzamts gestrichen werden und bei der Berechnung keine Berücksichtigung finden. Kurz: Da ihnen ein Steuerberater meistens zu kostspielig ist, erzielen viele Selbstständige wegen fehlender Tipps und Hilfen oftmals eine geringere Steuererstattung.
Steuerrückerstattung leicht gemacht
Digitale Lösungen wie smartsteuer bieten zu einem geringeren Preis mehr Service, sodass etwa Werbungskosten weit über die Werbungskosten Pauschale in Höhe von EUR 1.230 hinaus Berücksichtigung finden können. Ja, selbst die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, auch jene für Online-Hilfen, fallen unter Werbungskosten. Oder die Kosten für die Kontoführung, an die meistens niemand denkt, weil sie sich auf wenige Euros pro Monat belaufen – im Jahr aber auch zu einem steuerlich relevanten Betrag summieren.
Wer Ausgaben in der Anlage N der Einkommensteuererklärung über die Werbungskostenpauschale hinaus geltend macht, kommt aber um eine Sache nicht herum: das Sammeln von Belegen. Dies gilt auch für Reisekosten. Zwar fallen im Home-Office keine Arbeitswege an – ganz anders sieht es aber für diejenigen aus, die ein kleines Büro angemietet haben. Werden Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug – dessen Art keine Rolle spielt, ob nun Pkw, Motorrad/-roller oder sogar Fahrrad! – pauschal und belegfrei mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer abgerechnet, müssen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel durch entsprechende Belege (Monatskarte, Deutschlandticket, Einzelfahrausweis etc.) nachgewiesen werden. Damit ist der nächste Urlaub im Wellnesshotel zwar immer noch nicht steuerlich absetzbar, dank einer höheren Einkommenssteuererstattung aber auf jeden Fall leistbar.