Schnelle Finanzierung für kurzfristig anfallende Reparaturen
Besitzer von Häusern und Wohnungen sind für Reparaturen selbst verantwortlich. Wenn es möglich ist, sollte dafür monatlich Geld zurückgelegt werden. Geht eine ältere Heizung kaputt, werden schnell mehrere tausend Euro fällig. Aber auch Reparaturen am Dach, die Sanierung von Fenstern und Türen oder das Ausbessern der Fassade kann teuer werden. Wenn die Rücklagen nicht ausreichen, wird eine Finanzierung notwendig. Der Eigentümer hat verschiedene Möglichkeiten. Er kann einen Kleinkredit aufnehmen, Geld von Freunden leihen oder ein Förderdarlehen beantragen. Letzteres wird aber nur gewährt, wenn ein größerer Umbau geplant ist. Mitunter ist es jedoch sinnvoll, mehrere Reparaturen zusammenzufassen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um größere Maßnahmen handelt und das Haus oder die Wohnung ohnehin einen hohen Sanierungsbedarf hat.
Finanzierung über die Hilfe von Freunden, Verwandten oder Onlinealternativen
Sind die eigenen Mittel knapp, können Freunde oder Verwandte vielleicht mit einem Darlehen aushelfen. Dies ist die einfachste Möglichkeit, eine kurzfristig anfallende Reparatur zu finanzieren. Im Familien- und Freundeskreis ist es außerdem unüblich, Zinsen zu zahlen. Der Eigentümer wählt demnach eine günstige Form der Reparaturenfinanzierung. Es sollte darauf geachtet werden, dass das private Darlehen in einem Vertrag festgehalten wird. In diesem sollten der Kreditbetrag und die Vereinbarungen zur Rückzahlung festgehalten werden. Eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung ist die Aufnahme eines Kredites in geringer Höhe. Die Bearbeitung und Auszahlung geht schnell von der Hand und somit können die wichtigen Reparaturen schnell umgesetzt werden.
Der Privatkredit von der Bank
Der Privatkredit von der Bank ist die teuerste Variante der Finanzierung von Reparaturen an Haus oder Wohnung. Die Zinsen sind deutlich höher als bei einem Förderkredit oder der Annahme von Hilfen im Freundes- oder Verwandtenkreis. Vor der Aufnahme des Darlehens sollte sichergestellt werden, dass die Rückzahlung auch über einen längeren Zeitraum geleistet werden kann. Die Höhe der Finanzierung sollte sich an den geplanten Ausgaben orientieren. Ein Aufschlag von bis zu 20 Prozent der errechneten Summe ist empfehlenswert. Erfahrungsgemäß werden viele Reparaturen durch Maßnahmen, die notwendig werden und nicht eingeplant sind, teurer.
Aufnahme eines Förderkredites
Ein Förderkredit können Hauseigentümer bei der KfW-Bank aufnehmen. Dieser ist jedoch an Kriterien gebunden, die eingehalten werden müssen. Andernfalls wird die Förderung nicht genehmigt. Zu diesen Kriterien gehören:
- Bauantragstellung für Immobilie liegt vor 2002
- es ist eine energetische Sanierung geplant
- im Haus gibt es maximal zwei Wohneinheiten
Der Zuschuss kann bis zu 100.000 EUR betragen. Gefördert wird eine komplette energetische Sanierung, mit der das Haus auf einen der vorgeschriebenen Standards gebracht wird. Alternativ können einzelne Maßnahmen finanziert werden, sodass der Hauseigentümer ein Produkt wählen kann, das seinem Bedarf entgegenkommt.
Alternativen zur Finanzierung der Reparatur
Ist die Aufnahme eines Kredits nicht möglich oder nicht gewünscht und fehlen die eigenen Mittel für das Ausführen der Reparaturen, kommt nur eine Sanierung in Eigenleistung mit gebrauchten Materialien infrage. Dieses Vorhaben kann aufwändig und schwierig werden. Doch wenn es keine Alternativen gibt und Reparaturen dringen notwendig sind, hat der Hauseigentümer keine Wahl. Auf Baustellen und bei der Sanierung größerer Wohnobjekte gibt es mitunter brauchbare Türen und Fenster, die für eine Sanierung verwendet werden können. In Baumärkten können Farben, Artikel für den Sanitärbedarf und weiteres Zubehör in sehr großer Auswahl besonders preiswert gekauft werden. In diesem Fall ist die Reparatur in der Verbindung mit der Eigenleistung vom Haushaltsgeld möglich.
Hilfe von Freunden in Zusammenhang mit der Schwarzarbeit
Die Hilfe von Freunden oder Verwandten wird bei Reparaturarbeiten sehr gern angenommen. Es steht häufig die Frage im Raum, ob es sich um Schwarzarbeit handelt und ob die Freunde für ihre Hilfe ein Taschengeld bekommen dürfen. Freundschaftshilfe hat mit Schwarzarbeit nichts zu tun, und auch ein Obolus für die Hilfe ist möglich, ohne dass es Ärger geben wird. Im Unterschied zur Freundschaftshilfe wird Schwarzarbeit gewerbsmäßig betrieben und dient der Erzielung eines Einkommens. Zudem werden Staat und Sozialkassen um Einnahmen betrogen. Freundschaftshilfe ist jedoch nicht steuerpflichtig. Der Obolus fällt in den Rahmen einer Schenkung, die vollkommen in Ordnung geht.